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Zuschüsse & Förderungen

Förderung: Buchwelten

Neben der Vertretung der Interessen der Mitglieder war es von jeher Teil der Arbeit des Landesverband Nord, Projekte der Leseförderung und der kulturellen Teilhabe zu fördern. Der Landesverband Nord unterstützt besonders die Projekte für Leseförderung für Kinder und Jugendliche sowie Veranstaltungen, die die positive Darstellung der Buchkultur im Fokus haben.

Im Fokus stehen hierbei Projekte, die zeitgemäße, zum Beispiel digitale Technologien für die Umsetzung ihrer Konzepte nutzen und damit auch Medienkompetenzen stärken.

Der Landesverband Nord
– fördert landesweit ausstrahlende Projekte
– unterstützt regionale Stärken
– befördert Kooperationen kultureller Institutionen

Für alle Projekte gelten folgende Anforderungen:
– Durchführung des Vorhabens innerhalb des Gebiets des Landesverbands Nord
– gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Ausrichtung
– inhaltlich schlüssiges Konzept
– verlässliche Kosten- und Finanzierungsplanung
– Antragstellung vor Projektbeginn

Die Auseinandersetzung mit Literatur eröffnet neue Welten und weitet den eigenen Horizont. Der Landesverband Nord e.V. fördert daher literarische Projekte, um Literatur möglichst Vielen nahe zu bringen.
Unterstützt werden sowohl Vorhaben, die Lese- und Schreibkompetenzen vermitteln, als auch künstlerisch anspruchsvolle Literaturprojekte sind.
Seine Ziele erreicht der Landesverband Nord e.V. durch die Unterstützung von Projekten der Literaturvermittlung, wie zum Beispiel von Vorlesewettbewerben, und durch die Förderung herausragender Veranstaltungsreihen und Literaturfestivals.
Wichtige Partner sind Mitglieder, Buchhandlungen und Verlage sowie Institutionen und Vereine.   

Die Förderung von Publikationen ist ausgeschlossen. Die Höchstfördersumme beträgt 5.000 € p.a. und wird für maximal drei Jahre bewilligt, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Der Förderantrag muss schriftlich (E-Mail / Post) bis zum 03.10. für das Folgehjahr eingereicht werden.
Darüber hinaus entscheidet der Vorstand über weitere Förderungen im Quartalsabstand.



Fahrtkostenbezuschussung für Auszubildende in 2019/2020

Aktive Ausbildung, das ist in unserer Branche ein wichtiges Thema.
Ohne ausreichende Ausbildung wird es uns in den kommenden Jahren nicht mehr gelingen, mit profundem Fachwissen Beratung im Handel und kreative Programmarbeit in den Verlagen zu leisten. In intensiver Diskussion auf der letztjährigen JHV wurde der Wunsch nach einer Unterstützung sehr deutlich. Die wenigen Berufsschulklassen in Norddeutschland verursachen erhöhte Fahrzeiten und Kosten für die Auszubildenden oder die Betriebe.
Wir wollen Sie vom Landesverband aktiv bei der Ausbildung unterstützen!

© Christina Weiss

Mit dieser Förderung wollen wir unsere Mitgliedsunternehmen direkt unterstützen, damit Fahrtkosten für Auszubildende oder Ausbildungsbetriebe besser zu verkraften sind. Der Landesverband Nord erhofft sich, dass dies ein weiteres Argument bei Bewerbungsgesprächen für eine Ausbildung zum/zur Buchhändler/in oder zum/zur Medienkaufmann sein kann. Der Landesverband Nord zahlt ab dem Jahr 2019 und im Jahr 2020 für neu abgeschlossene Ausbildungsverträge einen Fahrtkostenzuschuss von max. 500,- EUR pro Ausbildungsjahr an den Ausbildungsbetrieb.

Voraussetzungen

Bezuschusst werden Mitgliedsunternehmen bis zur Beitragsgruppe 12,
die eine/n Auszubildende/n im Jahr 2019 eingestellt haben/2020 einstellen werden.

Die Berufsschule muss außerdem mindestens 50 Kilometer vom Wohnort der/des Auszubildenden entfernt sein.

Hierfür senden Sie lediglich den angehängten Fragebogen ausgefüllt und zusammen mit Ihrer/Ihrem Auszubildenden unterschrieben sowie eine Kopie des Ausbildungsvertrages an den Landesverband Nord.
Die Überweisung erfolgt nach Ablauf der Probezeit!

Das Antragsformular erhalten Sie auf Anforderung unter info@boersenverein-nord.de.