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Zuschüsse & Förderungen

Förderung: Buchwelten

Neben der Vertretung der Interessen der Mitglieder war es von jeher Teil der Arbeit des Landesverband Nord, Projekte der Leseförderung und der kulturellen Teilhabe zu fördern. Der Landesverband Nord unterstützt besonders die Projekte für Leseförderung für Kinder und Jugendliche sowie Veranstaltungen, die die positive Darstellung der Buchkultur im Fokus haben.

Im Fokus stehen hierbei Projekte, die zeitgemäße, zum Beispiel digitale Technologien für die Umsetzung ihrer Konzepte nutzen und damit auch Medienkompetenzen stärken.

Der Landesverband Nord
– fördert landesweit ausstrahlende Projekte
– unterstützt regionale Stärken
– befördert Kooperationen kultureller Institutionen

Für alle Projekte gelten folgende Anforderungen:
– Durchführung des Vorhabens innerhalb des Gebiets des Landesverbands Nord
– gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Ausrichtung
– inhaltlich schlüssiges Konzept
– verlässliche Kosten- und Finanzierungsplanung
– Antragstellung vor Projektbeginn

Die Auseinandersetzung mit Literatur eröffnet neue Welten und weitet den eigenen Horizont. Der Landesverband Nord e.V. fördert daher literarische Projekte, um Literatur möglichst Vielen nahe zu bringen.
Unterstützt werden sowohl Vorhaben, die Lese- und Schreibkompetenzen vermitteln, als auch künstlerisch anspruchsvolle Literaturprojekte sind.
Seine Ziele erreicht der Landesverband Nord e.V. durch die Unterstützung von Projekten der Literaturvermittlung, wie zum Beispiel von Vorlesewettbewerben, und durch die Förderung herausragender Veranstaltungsreihen und Literaturfestivals.
Wichtige Partner sind Mitglieder, Buchhandlungen und Verlage sowie Institutionen und Vereine.   

Die Förderung von Publikationen ist ausgeschlossen. Die Höchstfördersumme beträgt 5.000 € p.a. und wird für maximal drei Jahre bewilligt, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Der Förderantrag muss schriftlich (E-Mail / Post) bis zum 03.10. für das Folgehjahr eingereicht werden.
Darüber hinaus entscheidet der Vorstand über weitere Förderungen im Quartalsabstand.