Aktuelles

Mutterschutzgesetz – Änderung tritt zum 1. Juni in Kraft

Mit der überfälligen Neuregelung des Mutterschutzes wird nun eine schwerwiegende Lücke geschlossen.
Erstellt am 26.05.2025


Mit der überfälligen Neuregelung des Mutterschutzes wird nun eine schwerwiegende Lücke geschlossen: Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, erhalten künftig Mutterschutzfristen – inklusive Freistellung und Mutterschaftsgeld.
Bisher galt eine Fehlgeburt nur als „Entbindung“, wenn das Kind mindestens 500 Gramm wog – ein Kriterium, das viele Frauen von den Mutterschutzregelungen ausschloss. Künftig besteht unabhängig vom Geburtsgewicht ein Anspruch auf Schutzfristen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Für betroffene Frauen bedeutet das:

  • Anspruch auf Mutterschutzfristen (2, 6 oder 8 Wochen je nach SSW)
  • Mutterschaftsgeld ab dem Tag der Fehlgeburt
  • Kein Attest zur Arbeitsunfähigkeit erforderlich – ein ärztliches oder hebammenbestätigtes Attest zur Fehlgeburt genügt
  • Die Entscheidung über Dauer und Inanspruchnahme der Schutzzeit lieg bei der Betroffenen

Was kommt auf Arbeitgeber zu?

  • Freistellung gewähren: Arbeitgeber müssen die gesetzlichen Schutzfristen umsetzen
  • Nachweis prüfen und sensibel behandeln
  • Arbeitsbedingungen anpassen, z. B. durch Schonarbeitsplätze oder flexible Arbeitszeiten
  • Information und Dokumentation: Mitarbeitende müssen informiert und Maßnahmen dokumentiert werden
  • Kostenerstattung: Arbeitgeber können sich die Aufwendungen durch die Krankenkasse erstatten lassen

Diese Reform stärkt die Rechte betroffener Frauen deutlich und bringt zugleich klare Anforderungen für Unternehmen mit sich.

Einzelheiten finden Sie hier.

Landesverband Nord Sebastian Kasten Mitarbeiter

Telefon +49 511 33 65 29 11
Fax +49 511 33 65 29 29
s.kasten@boersenverein-nord.de


25.08.2025

Kommt das Aus für den Kulturpass?

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer sieht kaum noch eine Chance für den Kulturpass für 18-Jährige. Dieser sei nach Einschätzung des Bundesrechnungshofs verfassungsrechtlich nicht gedeckt. Update: Statement von Karin Schmidt-Friderichs.

11.08.2025

75. Ausgabe "Von Mitglied zu Mitglied"

Bereits 75 Ausgaben "Von Mitglied zu Mitglied" sind online - Und wir machen weiter!
Wer sind unsere Mitglieder, wo sind sie lokalisiert, was treibt sie an? Bei jedem Mitgliedsbesuch wollen wir zeigen, wer sich hinter der Firmierung verbirgt.

31.07.2025

Leibnizbibliothek initiiert Buchpreis „Pflichtlektüre Niedersachsen“

Die Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek als niedersächsische Landesbibliothek vergibt zum Ende des Jahres erstmals den Preis „Pflichtlektüre Niedersachsen“. Ausgezeichnet wird ein Buch, das sich in herausragender Weise mit Niedersachsen beschäftigt.