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Hinweise zu Corona

Basis-Schutz und Hotspot-Maßnahmen

Das Infektionsschutzgesetz regelt nach der letzten Überarbeitung einen Basisschutz, vor allem zum Schutz vulnerabler Gruppen. Dazu gehören Maskenpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens, in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften sowie im Öffentlichen Personennahverkehr.

Auch umfasst der Basisschutz Testpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Schulen und Kindertagesstätten und anderen Einrichtungen.

© Pixabay

Abhängig vom Verlauf der Pandemie und der Auslastung des Gesundheitssystems können die Landesregierungen im Rahmen des Zwei-Stufen-Modells eigene schärfere Regeln erlassen.

In diesem Fall sind wieder Maskenpflichten, Abstandsgebote, Nachweispflichten oder Hygieneauflagen möglich.

Masken- und Testpflicht gelten nur noch in „kritischen Bereichen“. Der Einzelhandel und auch der Zugang zu den meisten Arbeitsplätzen sind darin nicht mehr eingeschlossen.

Unternehmer werden aufgerufen, eigenverantwortlich zu handeln. Im Besonderen trifft dies zwei Bereiche:

Maskenpflicht

Im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes mussten Inhaber bisher die Maskenpflicht durchsetzen. Nach dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage liegt es in ihrem Ermessen, im Rahmen des Hausrechts weiter auf das Tragen von Masken zu bestehen (Ausnahme: Hotspots).

Als Geschäftsinhaber/Unternehmer ist es Ihnen überlassen, Kund*innen und Beschäftigten für das Betreten der Geschäftsräume oder bei Veranstaltungen das Tragen einer Maske vorzuschreiben. Der Spielraum für Ausnahmen, die gemacht werden müssen, ist dabei relativ eng (ärztliches Attest).

Abstand

Im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes mussten Inhaber bisher die Abstandsregelung durchsetzen. Nach dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage liegt es in ihrem Ermessen, im Rahmen des Hausrechts weiter Zugangsbeschränkungen beizubehalten (Ausnahme: Hotspots).

Außerdem

Als Geschäftsinhaber/Unternehmer ist es Ihnen überlassen, die Anzahl der Kund*innen zu regulieren die Ihr/e Geschäft/Veranstaltungen betreten dürfen (Körbchen-Lösung etc.).