Landesverband Nord

Petition: Buchhandlungspreis 2025 - Unterstützung für ausgeschlossenen Buchhandlungen

Aufgrund der aktuellen Diskussion um die Vergabe des „Deutschen Buchhandlungspreises“ und der anhaltenden öffentlichen Debatte hat sich der Vorstand des Landesverbands Nord entschlossen, eine Petition zu starten.
Erstellt am 17.03.2026


Aufgrund der aktuellen Diskussion um die Vergabe des „Deutschen Buchhandlungspreises“ und der anhaltenden öffentlichen Debatte hat sich der Vorstand des Landesverbands Nord entschlossen, eine Petition zu starten.
Damit wollen wir auch unsere Kundinnen und Kunden einbeziehen und sichtbar machen, dass nicht nur die Branche, sondern ebenso viele Bürgerinnen und Bürger mit dem Verfahren unzufrieden sind. Aus organisatorischen und datenschutzrechtlichen Gründen haben wir uns für eine Online-Petition entschieden.

Wie funktioniert die Teilnahme?
Unter https://www.openpetition.de/syvqq können Sie die Petition aufrufen und sich mit wenigen Klicks eintragen.

Sie können Ihre Kundinnen und Kunden im Schaufenster, in Ihrem Newsletter und an anderen Stellen über den auf der Seite genannten QR-Code auf die Petition aufmerksam machen. Einen Info-Zettel inkl. QR-Code und auch den QR-Code finden Sie auf der Petitionsseite.

Wenn Sie die Petition in Ihrem Geschäft in Papierform auslegen möchten, finden Sie auf der Petitionsseite eine Liste zum Ausdrucken. Diese unterschriebenen Listen können Sie anschließend hochladen; die Unterschriften werden dann der Online-Petition hinzugefügt oder Sie senden sie als Scan an die Geschäftsstelle des Landesverband Nord.

Was fordern wir?

  • Alle 118 Buchhandlungen, die von der unabhängigen Jury ausgewählt wurden, sollen den Preis erhalten, den die Jury für die jeweilige Buchhandlung vorgesehen hat.
  • Verzicht auf die Anwendung des Haber-Verfahrens bei der Vergabe von Kulturfördermitteln, da es eine öffentliche Verunglimpfung der Betroffenen ermöglicht – ohne Transparenz und ohne Möglichkeit zur Stellungnahme.
  • Eine Entschuldigung des Kulturstaatsministers Wolfram Weimer bei den betroffenen Buchhandlungen The Golden Shop (Bremen), Buchladen Rote Straße (Göttingen) und Zur Schwankenden Weltkugel (Berlin). Weimer hat diese Buchhandlungen wiederholt als „Extremisten, denen keine Steuer- bzw. Fördergelder zugehen könnten“ bezeichnet, ohne sich vom Verfassungsschutz genau darüber zu informieren zu lassen, welcher Art die dort vorliegenden Erkenntnisse sind und worauf sie fußen. Eine derartige Propaganda darf im öffentlichen Raum eines demokratischen Staates keine Schule machen.
  • Eine weitere Entschuldigung des Kulturstaatsministers Wolfram Weimer bei den genannten Buchhandlungen für das Absageschreiben, dessen Begründung für die Nichtverleihung des Deutschen Buchhandlungspreises nach unserer Auffassung bewusst nicht der Wahrheit entsprach.
  • Ebenfalls eine Entschuldigung von Herrn Weimer für die Brüskierung der Jury, die nach intensiven und eingehenden Betrachtungen der vielen hundert Anträge ihre kompetente Auswahl auch für die o.g. Buchhandlungen getroffen hatte, deren Votum und Fachkenntnis aber von ihm ignoriert und als bedeutungslos erachtet wurden.

Warum fordern wir das?
Mehr als ein Jahrzehnt nach seiner Einführung gilt der Deutscher Buchhandlungspreis als wichtiger Bestandteil der deutschen Kulturförderung:
Er würdigt unabhängige Buchhandlungen, die sich mit besonderem Engagement für Literatur, Debatte und kulturelle Vielfalt einsetzen. Umso größer ist die aktuelle Kontroverse um die jüngste Preisvergabe durch das Amt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien unter Wolfram Weimer. Drei Buchhandlungen,
die von der Jury bereits für Auszeichnungen nominiert worden waren, wurden nachträglich aus dem Verfahren ausgeschlossen. Grundlage war eine Abfrage beim Bundesamt für Verfassungsschutz im sogenannten Haber-Verfahren, die laut BKM auf „Hinweisen“ beruhte. Welche konkreten Umstände dahinterstehen, bleibt jedoch unklar; bekannt wurde das Vorgehen erst durch Presse-Recherchen. Die betroffenen Buchhandlungen sehen sich dadurch erheblich geschädigt, da sie ohne transparente Begründung aus dem Verfahren ausgeschlossen wurden. Eine gemeinsame Klage der drei Häuser, unterstützt vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels, soll nun Transparenz und rechtliche Klarheit schaffen.

Vor diesem Hintergrund fordert der Börsenverein des Deutschen Buchhandels Landesverband Nord eine Rücknahme der Entscheidung und die Verleihung des Buchhandlungspreises an alle drei Nominierten. Zwei der Buchhandlungen stammen aus unserem Verbandsgebiet, in dem diese Buchhandlungen einen wertvollen Beitrag für die kulturelle Vielfalt in ihrem Gebiet leisten.

Beide Buchhandlungen sind in den letzten Jahren bereits mit dem Buchhandlungspreis ausgezeichnet worden und es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum dies nicht mehr möglich sein soll. Die Begründung für diese beispiellose, die Freiheit des verbreitenden Buchhandels nicht respektierende Maßnahme muss in Gänze offengelegt werden, da sonst der Buchhandelspreis einen nicht wieder gut zu machenden Schaden erleiden wird.

Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme!

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Kolleginnen und Kollegen in der Geschäftsstelle.

Landesverband Nord Sebastian Kasten Mitarbeiter

Telefon +49 511 33 65 29 11
Fax +49 511 33 65 29 29
s.kasten@boersenverein-nord.de


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