Gerne möchten wir Sie nochmal vor Ende des Jahres daran erinnern, dass Sie bis zum 31.1. Ihre Titel bzw. die Inhaberschaft der Nutzungsrechte der VG WORT melden müssen, um eine Ausschüttung im Bereich „Bibliothekstantieme“ und „Wissenschaft“ zu erhalten.
Erstellt am 20.12.2022
Dies ist auch über das VLB möglich, siehe VG-Wort-Meldung · vlb.de (de). Nähere Erläuterungen finden Sie ebenfalls hier: https://www.boersenverein.de/beratung-service/recht/urheberrecht/vg-wort/.
Im nächsten Jahr werden wir zusammen mit Vertretern der VG WORT zwei Online-Webinare für Publikums- und Wissenschaftsverlage anbieten. Die Termine erhalten Sie Anfang des Jahres.
Zudem hätten wir eine große Bitte an alle Verlage, die bislang nur einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT abgeschlossen haben und von dieser jährliche Ausschüttungen von über 2.000 EUR erhalten. Diese Verlage qualifizieren sich für eine Vollmitgliedschaft in der VG WORT, siehe https://www.vgwort.de/teilnahmemoeglichkeiten/mitglieder.html. Es wäre schön, wenn Sie alle von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, und die Mitgliedschaft in der VG WORT beantragen könnten. Erst bei der letzten Mitgliederversammlung der VG WORT hat sich bei bestimmten Abstimmungen wieder gezeigt, dass wir einfach zu wenig Verlage hatten, die – sei es persönlich oder durch einen Kollegenverlag vertreten – mit Stimmrecht anwesend waren. Das möchten wir gerne in 2023 im Interesse einer aktiven Interessenwahrnehmung für alle Verlage in der VG WORT ändern. Bitte prüfen Sie deshalb, ob Sie die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllen und beantragen Sie diese, wenn Sie bislang lediglich einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT abgeschlossen hatten – vielen Dank!
Telefon +49 511 33 65 29 11
Fax +49 511 33 65 29 29
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